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Fragen & Antworten
Was zeigt der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiestandard eines Gebäudes. Hausbesitzer können damit einen Überblick über die Effizienz ihres Hauses erhalten. Ein zusätzlicher Steckbrief im Ausweis bietet Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Die Energieeffizienz wird anhand verschiedener Kennzahlen bewertet.
Bedarfs- und Verbrauchsausweise: Unterschiede
Die Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen entstehen durch verschiedene Berechnungsverfahren.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
– Neubauten: Für Neubauten ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben, wenn die zuständige Behörde dies verlangt. Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m² sind davon ausgenommen.
– Verkauf oder Vermietung: Beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes ist ein Energieausweis Pflicht, es sei denn, das Gebäude ist abrissreif.
– Sanierungen: Ein Energieausweis ist bei Sanierungen erforderlich, wenn dafür Fördermittel beantragt werden.
– Baudenkmäler: Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen.
– Zwangsversteigerungen: Ein Energieausweis ist bei Zwangsversteigerungen nicht nötig.
– Provisorische Gebäude: Provisorische Gebäude, die nicht länger als zwei Jahre genutzt werden, benötigen keinen Energieausweis.
– Ferienhäuser: Ein Ferienhaus braucht einen Energieausweis, wenn es länger als drei Monate genutzt wird oder der Energieverbrauch über 25 % einer ganzjährigen Nutzung liegt. Ausnahmen gelten für Beherbergungsverträge (z. B. bei Reinigung und Bettwäsche inklusive).
Gültigkeit des Energieausweises
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Werden in dieser Zeit energetische Verbesserungen vorgenommen, empfiehlt sich die Ausstellung eines neuen Ausweises, um die neuen Vorteile gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern nachweisen zu können.
Energieeffizienzklassen
Gemäß § 86 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt es neun Energieeffizienzklassen (A+ bis H), die auf den Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes basieren. Diese Klassen helfen potenziellen Käufern, die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes einzuschätzen.
Energieausweis bei Mischgebäuden
Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung (z. B. Wohn- und Geschäftsräume) wird der Energieausweis für die Hauptnutzung erstellt. Nimmt die Nebennutzung mehr als 10 % der Fläche ein, sind separate Ausweise erforderlich.
Berechnungsverfahren
Die Energiewerte werden nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, um die Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden sicherzustellen, ähnlich wie bei der Angabe des Normverbrauchs von Autos.
Einzelne Wohnungen
Ein Energieausweis darf nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden, nicht für einzelne Wohnungen.
Aufbau des Energieausweises
– Seite 1: Gebäudeangaben (Adresse, Baujahr, Technik, Wohneinheiten, Energieträger, Lüftung, Klimaanlagen)
– Seite 2 (nur Bedarfsausweis): Kennwerte für den Energiebedarf, Treibhausgasemissionen, Effizienzklasse, Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen.
– Seite 3 (nur Verbrauchsausweis): Kennwerte für den Energieverbrauch, Effizienzklasse und Vergleichswerte.
– Seite 4: Erläuterungen zu den Kennwerten und Berechnungsweisen.
– Seite 5: Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Flächenberechnung
Die Wohnfläche wird in der Regel im Miet- oder Kaufvertrag angegeben. Laut Wohnflächenverordnung zählen zur Wohnfläche alle Räume innerhalb der Wohnung. Balkone und Terrassen werden zu 25 % berücksichtigt. Räume unter Dachschrägen werden je nach Höhe nur teilweise einberechnet.
Mehrere Energieträger
Bei der Eingabe mehrerer Energieträger wählen Sie den Hauptenergieträger, der den größten Energieanteil liefert. Alle Energieverbräuche werden in kWh addiert.
Falsche Angaben im Energieausweis
Falls Sie falsche Angaben gemacht haben, ist der Ausweis ungültig. Kontaktieren Sie den Kundendienst, um die Angaben korrigieren zu lassen.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Nach § 88 GEG dürfen nur zertifizierte Fachleute, wie Architekten oder Energieberater, Energieausweise ausstellen. Jeder Ausweis erhält eine eindeutige Registrierungsnummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Sie haben weitere Fragen?
oder direkt via E-Mail an:
info@energieausweis-ia.de